Allgemeine
Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der CNSLT Partners GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CNSLT Partners GmbH (nachfolgend „CNSLT“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, CNSLT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Vertragsabschluss

(1) Angebote von CNSLT sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Gegenzeichnung eines Projektvertrags oder durch Auftragsbestätigung zustande.

(2) Wird ein Angebot nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Angebotsdatum angenommen, ist CNSLT an das Angebot nicht mehr gebunden.

(3) Ergibt sich im Laufe der Zusammenarbeit eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsumfangs, wird dies gesondert vereinbart und ggf. nach Aufwand vergütet

3. Leistungsgegenstand

CNSLT erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Strategieberatung und Organisationsentwicklung
  • Leadgenerierung & Meeting-as-a-Service
  • Recruiting, Executive Search & Interim-Management
  • Workshops, Trainings & Coachings
  • Prozessoptimierung, Digitalisierung & CRM-Integration
  • Beteiligung und strategische Begleitung von Startups

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder Leistungsverzeichnis.

4. Mitwirkungspflichten

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen infolge unterlassener Mitwirkung führen zu einer angemessenen Verlängerung von Fristen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung erfolgt je nach Leistung nach Tages-, Stunden-, Erfolgs- oder Pauschalsätzen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. CNSLT ist berechtigt, Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. CNSLT ist bei Zahlungsverzug berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten.

(4) Preisänderungen bei langfristigen Verträgen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann CNSLT die vereinbarten Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende angemessen anpassen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Wirksamwerden der Preisänderung ordentlich zu kündigen.

(5) Sonderregelung „Meeting-as-a-Service“
Es werden ausschließlich abrechenbare Termine gemäß Anlage A auf das gebuchte Volumen angerechnet.

  • Projektaufträge: Die Abrechnung erfolgt durch (anteilige) Vorauszahlung auf das vereinbarte Terminvolumen. Sobald die Summe der abrechenbaren sowie der ausstehenden Termine das Projektvolumen erreicht, wird eine Endrechnung erstellt. Der Terminservice wird solange fortgeführt, bis die Anzahl der abrechenbaren Termine dem gebuchten Volumen entspricht.
  • Abonnement-Modelle: Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zum Monatsanfang im Voraus. Das monatliche Terminvolumen umfasst sowohl bereits abrechenbare als auch neu vereinbarte und ausstehende Termine. Abweichungen (Über- oder Unterlieferungen) werden automatisch im Folgemonat ausgeglichen. Offene Über- oder Unterlieferungen zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung werden abschließend in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben.

6. Nutzungsrechte

(1) CNSLT behält an allen im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Arbeitsergebnissen, Konzepten und Unterlagen das Urheberrecht.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.

7. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit für die Dauer von drei Jahren. Für vertrauliche Informationen im Rahmen von Beteiligungsprozessen gilt eine Frist von fünf Jahren.

8. Datenschutz

CNSLT verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von CNSLT.

9. Haftung

(1) CNSLT haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(3) Für Leistungen im Bereich Interim Management oder Recruiting kann CNSLT den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verlangen.

10. Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Vertragsende stellt CNSLT eine Abschlussrechnung für bis dahin erbrachte Leistungen.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Rosenheim, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Anlage A: Definition „abrechenbarer Termin“ (Meeting-as-a-Service)

Ein Termin gilt als abrechenbar, wenn:

  • er mit einem Entscheider oder Fachentscheider stattfindet, der dem vereinbarten Zielkundenprofil entspricht,
  • dieser Termin durch CNSLT initiiert, abgestimmt und verbindlich terminiert wurde,
  • der Entscheider im Falle eines Standard-Termins ein nachvollziehbares Interesse an der besprochenen Lösung oder dem Angebot des Kunden zeigt bzw. im Falle eines Premium-Termins anhand der BANT-Kriterien qualifiziert wurde,
  • der Kontakt nicht bereits in aktiver Kommunikation mit dem Kunden steht oder im Rahmen eines vergleichbaren geschäftlichen Kontexts durch diesen angesprochen wurde.

Vom Kunden nicht wahrgenommene, abgesagte oder eigenständig verschobene Termine gelten als abrechenbar, sofern keine grobe Pflichtverletzung durch CNSLT vorliegt. Termine gelten zudem automatisch als abrechenbar, sofern sie nicht binnen 48 Stunden nach Durchführung vom Kunden ausdrücklich als No-Show oder als nicht passend aufgrund des vereinbarten Zielprofils bzw. unzureichender Qualifikation gekennzeichnet werden.